1991

Die schweizerische Bauernzeitung empfiehlt Hanfanbau aus ökologischen und ökonomischen Gründen.

29.08.1991 CH: Das Bundesgericht setzt neue Maßstäbe in der Cannabis-Gerichtspraxis: der Tatbestand einer "gefährlichen Menge" wird für Cannabis verneint (bis dahin betrug das Limit für einen "schweren Fall" gemäß einem BUG-Urteil von 1983 4 kg).