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1991
Die schweizerische Bauernzeitung
empfiehlt Hanfanbau aus ökologischen und ökonomischen Gründen.
29.08.1991 CH: Das Bundesgericht setzt neue Maßstäbe in der
Cannabis-Gerichtspraxis: der Tatbestand einer "gefährlichen Menge" wird
für Cannabis verneint (bis dahin betrug das Limit für einen "schweren
Fall" gemäß einem BUG-Urteil von 1983 4 kg).
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