1938 

Anslingers Mitstreiter, "Dr. James A. Munch" verkündet, selbst schon mal einen Zug von einem Joint genommen zu haben und hat aus seinen Erfahrungen gefolgert, dass dies ausreichen könne, um einen Menschen zeitlebens wahnsinnig machen zu können: "Ich fühlte mich plötzlich 200 Jahre lang auf dem Boden eines Tintenfasses gefangen".
Munch wird in der Folge oft als Sachverständiger vor Gericht zitiert, da seine Wahnsinns-Schilderungen so überzeugend wirken, dass sich Angeklagte in Mord-Prozessen plötzlich zum Marihuanagebrauch bekannten, in der berechtigten Hoffnung, als Marihuana-Konsumenten wegen "zeitweise verminderter Zurechnungsfähigkeit" freigesprochen zu werden.

Das passt natürlich wiederum Anslinger nicht, der Munch schließlich zurückpfeift. Die Einigung besteht dann darin, dass Munch vom "FBN"> Forschungszuschüsse erhält und dafür Gutachten über die Gefährlichkeit von Cannabis liefert; das erste Gutachten besagt dann auch, dass Marihuana zwar wahnsinnig mache, jedoch nicht in einem Ausmaß, das Schuldunfähigkeit verursache.      >>>